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Mit Heuriger bezeichnet man in Österreich Gastronomiebetriebe, die ursprünglich nur den letztjährigen Wein, also den heurigen Wein, ausschenkten. „heuer“ bedeutet in Österreich und Süddeutschland „diesjährig“. Davon leitet sich auch der substantivierte Begriff ab: Man geht zum Heurigen und sitzt beim Heurigen.
Eine Variante des Heurigen, bei dem kein Wein sondern der so genannte Apfel- oder Birnenmost ausgeschenkt wird, ist der Mostheurige. Vor allem findet man diese in den traditionellen Obstanbaugebieten im westlichen Niederösterreich und Oberösterreich, im Mostviertel entlang der Moststraße. Mostheurige gibt es aber auch im südlichen Niederösterreich in der so genannten „Buckligen Welt“.
Heurige findet man hauptsächlich in Ostösterreich. In den südlichen Bundesländern Steiermark, Kärnten und Südtirol hat sich der Name Buschenschank (auch: Buschenschänke) eingebürgert. Dort gelten im wesentlichen die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie auch für den Heurigen. Ähnliche Einrichtungen gibt es auch in anderen deutschsprachigen Weinbaugebieten. Dort heißen sie Straußen- oder Besenwirtschaft (beide Namen sind wie Buschenschank von einem vor die Tür gehängten Buschen – svw. ein Büschel Zweige oder Bund Reiser – abgeleitet) oder Heckenwirtschaft (von Häcker = Winzer).